Sichtschutz zum Nachbarn – Was ist erlaubt?

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Wenn es um Privatsphäre im eigenen Garten geht, ist der Wunsch nach einem geeigneten Sichtschutz häufig ganz oben auf der Liste. Doch was ist eigentlich erlaubt, wenn man einen Sichtschutz zum Nachbarn errichten möchte? In diesem Blogartikel erfährst du alles Wichtige rund um gesetzliche Regelungen, typische Materialien, zulässige Höhen – und worauf du im Einzelfall achten solltest. Auch Tipps zur Auswahl des passenden Zauns, Hinweise zur Nachbarschaftsrücksicht und praktische Produktideen von unseren Experten für Zäune in Pförring erwarten dich hier. 

Warum ein Sichtschutz überhaupt notwendig ist

Der eigene Garten ist ein Ort der Erholung – doch wenn die Nachbarn freie Sicht auf Terrasse, Liegestuhl oder Whirlpool haben, fühlt sich das schnell unangenehm an. Ein Sichtschutz schafft hier nicht nur Rückzugsmöglichkeiten, sondern auch eine klare, freundliche Abgrenzung.

Zudem kann ein Sichtschutz auch Windschutz, Einbruchschutz oder gestalterisches Element sein. Die Motive sind also vielfältig – umso wichtiger, dass man sich vor dem Bau mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzt.

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Sichtschutz zum Nachbarn – was ist erlaubt?

Die wichtigste Frage lautet: Was darf man als Sichtschutz überhaupt errichten? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – unter anderem:

  • Dem jeweiligen Bundesland (es gelten unterschiedliche Landesbauordnungen)
  • Der Höhe des Sichtschutzes
  • Der Platzierung (Grenze, Abstand, Grundstücksverlauf)
  • Der Art des Materials (natürlich vs. künstlich)

Grundsätzlich gilt: Bauliche Anlagen wie Sichtschutzzäune sind in vielen Fällen genehmigungspflichtig – insbesondere dann, wenn sie direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden und eine bestimmte Höhe überschreiten (oft 1,80 m).

Faustregeln nach Landesbauordnung

In vielen Bundesländern gelten folgende Richtwerte:

  • Bis 1,80 m Höhe sind Sichtschutzelemente entlang der Grenze meist ohne Genehmigung möglich.
  • Höhere Elemente können eine Baugenehmigung erfordern.
  • Ein Abstand von mindestens 50 cm zur Grundstücksgrenze wird empfohlen – außer, man errichtet gemeinsam mit dem Nachbarn einen Grenzzaun.

Nachbarrecht beachten

Neben der Landesbauordnung spielt auch das Nachbarrecht eine Rolle. Dieses ist in den jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer geregelt und kann Vorgaben enthalten wie:

  • Maximalhöhen je nach Abstand zur Grenze
  • Zustimmungspflicht des Nachbarn
  • Erhalt von Sichtachsen oder Belichtungsrechten

Unser Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fragt vorab beim örtlichen Bauamt und holt ggf. die schriftliche Zustimmung des Nachbarn ein.

Welche Materialien sind zulässig?

Rechtlich ist meist nicht das Material entscheidend, sondern die Wirkung: Sichtschutzelemente müssen „ortsüblich“ und nicht „verunstaltend“ wirken. Typische, akzeptierte Materialien sind:

  • Holzzäune oder Lattenzäune
  • Gabionen mit Steinfüllung
  • WPC-Elemente (Wood Plastic Composite)
  • Rankgitter mit Begrünung
  • Glas oder Acrylglas mit Sichtschutzfolie
  • Metallzäune wie Doppelstabmatten mit Sichtschutzstreifen

Ein Doppelstabmattenzaun kann z. B. mit Kunststoffstreifen blickdicht gestaltet werden – eine moderne und pflegeleichte Lösung. Wenn du planst, einen Doppelstabmattenzaun zu kaufen, achte auf stabile Pfostensysteme und wähle gegebenenfalls eine pulverbeschichtete Variante für mehr Witterungsbeständigkeit.

Wie hoch darf ein Sichtschutz sein?

Hier gilt: Je näher an der Grundstücksgrenze, desto niedriger darf der Sichtschutz ausfallen – ohne Genehmigung. In den meisten Fällen:

  • Direkt an der Grenze: Maximal 1,80 m (bundesweit häufig toleriert)
  • Mit 0,5-1 m Abstand zur Grenze: bis 2 m möglich
  • Im Innenbereich des Grundstücks: oft auch höher

Die tatsächliche Regelung kann von Kommune zu Kommune abweichen. In manchen Gebieten dürfen beispielsweise 2 m hohe Hecken entlang der Grenze stehen, während blickdichte Mauern nur 1,50 m hoch sein dürfen. Informiere dich bei deiner Gemeinde!

Sichtschutz durch Begrünung – auch erlaubt?

Lebendige Sichtschutzelemente wie Hecken, Sträucher oder Kletterpflanzen sind optisch ansprechend und werden oft als weniger „dominant“ empfunden. Doch auch hier gibt es Regeln:

  • Hecken gelten in vielen Regionen ebenfalls als „bauliche Anlagen“ ab einer bestimmten Höhe
  • Stark wuchernde Pflanzen müssen regelmäßig geschnitten werden
  • Bei Überwuchs auf das Nachbargrundstück kann ein Rückschnitt verlangt werden

Als Faustregel: Hecken bis 1,20 m an der Grenze sind meist erlaubt – alles darüber kann zustimmungspflichtig sein.

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Sichtschutz zum Nachbarn – was ist erlaubt? Gut geplant und beraten!

Ein Sichtschutz zum Nachbarn darf nicht einfach „nach Gefühl“ errichtet werden – es gelten Regeln, die teils kommunal unterschiedlich sind. Wer sich jedoch gut informiert, Rücksicht auf den Nachbarn nimmt und hochwertige Produkte wählt, kann seine Privatsphäre im Garten dauerhaft genießen.

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FAQ - Sichtschutz zum Nachbarn, was ist erlaubt?

Wie hoch darf ein Sichtschutz zum Nachbarn sein?

In den meisten Bundesländern ist eine Höhe bis 1,80 m an der Grundstücksgrenze erlaubt. Höhere Elemente können genehmigungspflichtig sein.

Oft nicht – solange bestimmte Höhen und Abstände eingehalten werden. Im Zweifel gibt das örtliche Bauamt Auskunft.

Üblich sind Holz, Metall, WPC, Gabionen oder bepflanzte Elemente. Wichtig ist, dass die Optik ortsüblich und nicht verunstaltend wirkt.

Nur unter bestimmten Bedingungen. Oft ist ein Mindestabstand von 50 cm notwendig oder die Zustimmung des Nachbarn erforderlich.

Ein frühzeitiges Gespräch hilft, Konflikte zu vermeiden. Klare Absprachen und schriftliche Zustimmung sind empfehlenswert.

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